Wofür wird sie bei der Lohnabrechnung genutzt?
31. März 2025
🧾 Wofür wird sie bei der Lohnabrechnung genutzt?
In der Lohnabrechnung kann eine Verfahrensdokumentation als zentrales Tool dienen, um:
- Abläufe zu standardisieren (z. B. Erfassung, Kontrolle, Archivierung von Lohndaten)
- Rechtssicherheit zu erhöhen (GoBD, DSGVO, Nachvollziehbarkeit)
- Fehler zu vermeiden (klar definierte Schritte, Zuständigkeiten)
- Neue Mitarbeitende schneller einzuarbeiten
👩💼 Kann die Verfahrensdokumentation Erfassungsbögen ersetzen?
Teilweise – ja, aber nicht 1:1.
🔁 Was ersetzt sie?
- Die Verfahrensdokumentation kann genau beschreiben, wie und wo Mitarbeiterdaten erfasst werden (z. B. digital über ein Online-Formular).
- Wenn ein digitaler Workflow zur Datenerfassung beschrieben ist, braucht man keine separaten Papierbögenmehr – weil der Prozess digital & dokumentiert läuft.
- Alle Beteiligten wissen genau, welche Daten wann und wo eingegeben werden (z. B. Steuer-ID, Sozialversicherung, Bankverbindung usw.)
🚫 Was ersetzt sie nicht direkt?
- Die eigentliche Dateneingabe oder Unterschriftenfelder (z. B. für Einwilligungen) ersetzt die Doku nicht. Dafür braucht es trotzdem ein Erfassungssystem – aber das kann digital sein.
- Für Erstdaten-Erfassungen brauchst du also entweder:
- ein digitales Tool (z. B. HR-Software wie Personio, DATEV Arbeitnehmer Online o. ä.)
- oder standardisierte digitale Erfassungsbögen (PDF mit Formularfeldern, Webformular etc.)
💡 Praxis-Tipp:
Du kannst die Verfahrensdokumentation als zentrale "Bedienungsanleitung" für alle Prozesse rund um die Lohnabrechnung verwenden – und darin beschreiben:
- wie neue Mitarbeitende erfasst werden
- welche Unterlagen gebraucht werden
- wo Daten gespeichert werden
- wie Fristen eingehalten werden
- wer verantwortlich ist
Wenn du das klar und eindeutig machst, brauchst du keine x verschiedenen Erfassungsbögen mehr – ein digitaler Workflow mit Dokumentation ersetzt sie.
🚧 Häufige Schwierigkeiten bei der Lohnabrechnung:
- Komplexe gesetzliche Vorgaben
- Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn, Tarifverträge, Mutterschutz, Elternzeit etc.
- Die Gesetze ändern sich oft – wer nicht up to date ist, macht schnell Fehler.
- Uneinheitliche oder unvollständige Mitarbeiterdaten
- Fehlende Angaben (z. B. Steuerklasse, Sozialversicherungsnummer)
- Unterschiedliche Quellen (Papier, Excel, E-Mail – Chaos pur)
- Manuelle Prozesse
- Viele Unternehmen machen noch viel "per Hand" oder in Excel – das ist fehleranfällig und schwer nachvollziehbar.
- Unklare Zuständigkeiten
- Wer meldet Krankmeldungen? Wer pflegt Stunden ein? Wer prüft die Abrechnung?
- Fehlende oder mangelhafte Dokumentation
- Keine Verfahrensdokumentation, keine Prüfpfade, kein Nachweis bei Betriebsprüfungen
❌ Häufige Fehler in der Lohnabrechnung:
- Falsche Steuer- oder SV-Berechnung
- z. B. falsche Lohnsteuerklasse, Freibeträge nicht berücksichtigt, Krankenversicherung falsch abgerechnet
- Nicht eingehaltene Meldepflichten
- z. B. verspätete DEÜV-Meldungen, fehlende Sofortmeldungen bei bestimmten Branchen
- Übersehene Fristen
- Lohnsteueranmeldung, Beitragsnachweise, elektronische Entgeltmeldungen etc.
- Fehlerhafte Urlaubs- und Fehlzeitenabrechnung
- Krankheit, Urlaub, Elternzeit falsch erfasst oder zu spät gemeldet
- Nichtbeachtung von Mindestlohn oder Tarifverträgen
- Besonders gefährlich bei Minijobs, Werkstudenten oder geringfügig Beschäftigten
- Fehlende Einwilligungen bei Datenverarbeitung
- DSGVO-konform? Oft nicht – besonders bei digitalen Tools ohne klare Prozesse
✅ Wie kann man das vermeiden?
- Verfahrensdokumentation erstellen: klare Prozesse, Zuständigkeiten, Systeme
- Digitale Tools einsetzen, z. B. DATEV, Lexware, Personio, Haufe-Lexware, Sage etc.
- Mitarbeitende schulen – gerade in HR oder Buchhaltung
- Checklisten oder digitale Workflows nutzen für Mitarbeiteranlage & Abrechnung
- Fristenkalender pflegen (monatliche Lohnsteuer, Jahresmeldungen etc.)